An alle
Wasserabnehmer
der Gemeinde Albertshofen
Sehr geehrte Wasserabnehmer,
das Landratsamt Kitzingen hat mit Bescheid vom 04.03.2024 die Abweichung vom Grenzwert Sulfat geduldet.
Der Wasserbeschaffungsverband Albertshofen darf geduldet das Wasser aus den Trinkwasserbrunnen III und IV mit einem Sulfatgehalt
bis max. 450 mg/l an die Verbraucher abgeben.
Der erhöhte Sulfatgehalt ist geogen bedingt. Wegen der moderaten Überschreitung des Grenzwert Sulfat ist nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Wasserbeschaffungsverband
A l b e r t s h o f e n
Erich Wenkheimer
1.Vorsitzender